Rückblick
In der letzten Woche haben sich die Ereignisse bzgl. der Corona Regeln überschlagen und wir hatten uns dafür entschieden den Schießbetrieb nicht durchzuführen.
Blick in die Zukunft
Nach Überprüfung des Sachverhalts und der neueren Regelung der Landesregierung, wollen wir den Schießbetrieb für jetzt Do. 09.12.21 erstmal wieder durchführen! Im Moment betrachten wir die Lage der Dinge Wochenweise, und entscheiden kurzfristig ob das Schützenhaus geöffnet ist oder eben leider nicht!
Hier nun die Hygieneregeln für das Schützenhaus am 09.12.21
- Zutritt ist nur mit einer Testbescheinigung (24-Stunden-Frist beachten) einer autorisierten Teststelle zulässig.
- Sportschützen mit der Boosterimpfung (3. Impfung oder 2. Impfung nach Genesung) sind von der Testpflicht befreit.
- Zutritt und Aufenthalt im Schützenhaus und auf den Schießständen ist nur mit einer FFP2-Maske zulässig. An den Schießständen und Tischen darf die FFP2-Maske abgenommen werden.
- Der Impfnachweis und die Testbescheinigung sind unaufgefordert am Eingangsbereich zur Kontrolle vorzuzeigen.
- Die Theke steht nur zur Verfügung um Getränke abzuholen, Leergut zurück zustellen und zum Abrechnen.
- KK-Stände 2 und 4 sind gesperrt.
- Von den LG-Stände ist jeder 2. Stand gesperrt.
- Die Desinfektion der Sportwaffen ist nach dem Schießen vom Sportschütze durchzuführen.
- Die Munitionstrennung ist wieder korrekt durchzuführen.
Trainingstart ist 19:30 Uhr. Also machen wir das Beste aus dieser Situation.
Gut Schuss
Euer Bürgerschützenverein Dörpen e.V.